Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentum ist eine besondere Form des Eigentums. Die speziellen Regelungen sind in einem eigenen Gesetzestext, dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zusammengefasst. Geregelt ist zunächst das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem sogenannten Gemeinschaftseigentum.

Die Übertragung und Aufhebung des Wohnungseigentums geschieht durch die sogenannte Auflassung und Eintragung im Grundbuch; der schuldrechtliche Vertrag bedarf einer öffentlicher Beurkundung.

Das Zusammenspiel der Wohnungseigentümer untereinander ist oftmals problembehaftet, da jede Partei neben den gemeinschaftlichen Interessen auch die eigenen Interessen vertritt.

Dennoch trifft die Wohnungseigentümergemeinschaft ihre Entscheidungen demokratisch, also mehrheitlich. Von maßgeblicher Bedeutung ist hierbei, dass die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung beachtet werden. Ist dies nicht der Fall, bleibt dem einzelnen Wohnungseigentümer nur eine kurze Zeitspanne, um zu reagieren. Innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung muss die Klage erhoben werden. Andernfalls werden Beschlüsse bestandskräftig.

Schneller und kompetenter Rat ist unerlässlich, vor allem bei ……

  • der Prüfung von WEG-Beschlüssen
  • Fragen und Problemen der Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • baulichen Veränderungen, Instandhaltung, Modernisierung
  • Vertretung im Rahmen von Beschlussanfechtungsprozessen

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