Nachbarrecht

Nachbarrechtliche Verhältnisse richten sich nach zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Die wichtigsten Vorschriften des zivilen Nachbarrechts sind das Hessische Nachbarrechtsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Das Nachbarrechtsgesetz regelt bestimmte Pflichten und Rechte der Nachbarn untereinander, insbesondere

  • Grenznachbarstreitigkeiten
  • Streitigkeiten um Zäune
  • Streitigkeiten wegen Grenzwänden
  • Streitigkeiten wegen Anpflanzungen, Bäumen, Sträucher
  • sonstige Störungen (Immissionen), etc.

Eine Vielzahl von Regelungen und sehr speziellen Entscheidungen regeln dabei, was Nachbarn dürfen und was Nachbarn nicht dürfen. Gerade Streitigkeiten um Grenznutzungen sind dabei von besonderer Bedeutung.

Wo ein Zaun stehen darf, welcher Baum gepflanzt werden darf, wann der Baum beschnitten werden muss, wie hoch eine Hecke sein darf, welche Veränderung durchzuführen ist und insbesondere wer die Kosten für Veränderungen zu tragen hat, ist unter Nachbarn häufig streitig.

Vor Erhebung einer Klage hat der Gesetzgeber die Durchführung eines obligatorischen Streitschlichtungsverfahrens vor dem Schiedsmann vorgeschaltet. Der Schiedsmann entscheidet über einen konkreten Antrag der Nachbarn. Im Rahmen des Streitschlichtungsverfahrens können sich beide Nachbarn anwaltlich vertreten lassen. Bei schwierigen Nachbarrechtsverhältnissen ist dies sehr empfehlenswert, da das obligatorische Streitschlichtungsverfahren die Grundlage der zivilgerichtlichen Auseinandersetzung ist.