Vertragsrecht

Das Vertragsrecht gewinnt immer mehr an grundsätzlicher Bedeutung, da hier bereits der Grundstein für zukünftige positive Entwicklungen gelegt wird. Die Komplexität vieler zur Beratung anstehender Lebenssachverhalte, wie der Umstand, dass heute bei der Vertragsgestaltung oft Fragen aus mehreren Rechtsgebieten berührt werden, macht meist die Hinzuziehung eines juristischen Beistandes unumgänglich.

Privatrechtliche Vereinbarungen und Erklärungen sind zwar grundsätzlich formfrei rechtswirksam, doch sollten sie aus Gründen der Beweiserleichterung, Beweissicherung, Klarheit und Eindeutigkeit möglichst immer mindestens in schriftlicher Form geschlossen werden.

Es ist nicht nur Aufgabe der Juristen, die Parteien vor Gerichten und Behörden zu vertreten, in der Rechtsprechung oder der Strafverfolgung oder in der staatlichen Verwaltung tätig zu sein, sondern zur wesentlichen Aufgabe gehört auch die aktive, auf die Zukunft gerichtete Rechtsgestaltung Einfluss zu nehmen. Die vorbeugende rechtliche Beratung, das rechtsgestalterische Bemühen um rechtspraktische und rechtstaktische Maßnahmen bestimmt immer mehr das Handeln in einer heute schnelllebigen und komplexen Zeit. Besonders das Vorbereiten und Formulieren von Rechtsgeschäften ist richtungsweisend für den zukünftigen Erfolg oder Misserfolg.

Dazu ist es erforderlich, dass der Lebenssachverhalt, dem der Vertrag zugrunde liegen soll, richtig und umfassend aufgearbeitet wird, damit es für die Zukunft keine Schwierigkeiten gibt, wenn Einzelheiten bei der Vertragsgestaltung übersehen wurden. Am Ende dieser Kette steht der (erfolgreiche) Vertragsabschluss.