Arbeitsrecht

Grundsätzlich dient das Arbeitsrecht dem Schutz des Arbeitnehmers und ist von seiner Wesensart darauf ausgerichtet, sowohl für Arbeitnehmer also auch für Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis verlässliche Bedingungen zu schaffen, die einerseits dem Interesse des Arbeitnehmers an einer zufriedenstellenden Verwertung seiner Arbeitskraft und andererseits dem Interesse des Unternehmers an möglichst wirtschaftlicher Verwertung seiner eingesetzten Mittel entgegenkommt.

Das Deutsche Arbeitsrecht unterscheidet zwischen dem Individualarbeitsrecht, das die unmittelbaren Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt, dem kollektiven Arbeitsrecht, das alle Fragen der Mitbestimmung und des Tarifvertragsrechts umfasst, sowie dem Arbeitsschutzrecht, das dem Gefahren- und Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz dient. Sämtliche Streitigkeiten aus diesen drei Untergruppen des Arbeitsrechtes werden vor den Arbeitsgerichten ausgetragen, einem eigenständigen Rechtszweig der Gerichtsbarkeit.

Als Fachanwalt berate ich Sie gerne, insbesondere bei 

  • Abschluss eines Arbeitsvertrages
  • Erstellung einer Abmahnung bzw. Abwehr einer Abmahnung
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. Abwehr einer Kündigung
  • Aufhebungsverträge
  • Zeugniserteilung
  • Kündigungsschutzprozess
  • Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
  • Klage auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses
  • Zahlungsklage, etc.

Wenn Sie ein arbeitsgerichtliches Problem haben, kontaktieren Sie mich.